Das Spital behält das Baby für weitere medizinische Abklärungen in seiner Obhut. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sei umgehend informiert worden. Ein Vormund übernehme die Rechte und Pflichten, die üblicherweise den Eltern des Kindes obliegen würden.
Die Mutter des Kindes kann sich bei der KESB in Pfäffikon oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um mit ihrem Baby Kontakt aufzunehmen. Es werde ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für sie und das Kind die beste Lösung zu finden, heisst es in der Mitteilung.
Die leiblichen Eltern haben das Recht, bis zum Vollzug einer Adoption das Kind zurückzufordern. Eine Adoption kann frühestens nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern erfolgen.
Es ist laut Angaben des Spitals das 13. Mal, dass ein Neugeborenes anonym in die Einsiedler Babyklappe gelegt worden ist. Letztmals geschah dies im September 2015.