Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag ein neues Energiegesetz beraten. Dieses sieht vor, dass für alle Büro- und Wohngebäude sowie Schulhäuser ein Gebäudeenergieausweis ausgestellt werden muss. In welcher Form der neue Energieausweis eingeführt wird, ist noch nicht entschieden.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind gemäss Gesetzesentwurf bestehende Häuser mit weniger als drei Wohneinheiten. Gegen diesen Gebäudeausweis gab es in der Kantonsratsdebatte heftigen Widerstand.
«Transparenz für Konsumenten»
Die SVP-Fraktion wollte diese Bestimmung aus dem Gesetz kippen und stellte einen entsprechenden Streichungsantrag. Baudirektor Robert Küng (FDP) betonte, dass die Regierung hinter diesem Ausweis stehe. «Er schafft Transparenz und diese erwarten Sie als Konsument bei jedem Kühlschrank», meinte er.
Der Rat lehnte den Streichungsantrag der SVP ab. Damit bleibt die Bestimmung im Gesetz verankert. Welche Gebäude davon betroffen sind und wer den Ausweis bezahlen muss, entscheidet der Rat in seiner Sitzung vom Dienstag.