Der Fehler sei zwar «ärgerlich», erklärt der Zuger Finanzdirektor und Landammann Heinz Tännler. Die Stimmberechtigten könnten sich aber dennoch «eine sachgerechte und unverfälschte Meinung über die Vorlage bilden». Der Stimmzettel behalte somit seine Gültigkeit.
Die beiden Druckfehler seien bei der Schlusskontrolle auf der Zuger Verwaltung schlicht übersehen worden, so Tännler weiter. Dafür müsse er als Vorgesetzter die Verantwortung übernehmen. Er macht aber keinen Hehl daraus, dass er von der Arbeit seiner Mitarbeiter enttäuscht ist. Immerhin: In der Abstimmungserläuterung sei stets die korrekte Formulierung benutzt worden.
Verschiebung der Abstimmung kein Thema
Die Optionen, die Abstimmung zu verschieben oder die Unterlagen neu zu verschicken, habe man an einer Sitzung des Regierungsrates am Montagabend verworfen. Vielmehr soll über verschiedene Kanäle und mittels Brief an alle Stimmberechtigen auf die Druckfehler hingewiesen werden.
Der Regierungsrat hat mit dem Entlastungsprogramm 2015-2018 rund 60 Millionen Franken eingespart, über weitere 40 Millionen Franken entscheiden die Zuger Stimmberechtigten am 27. November an der Urne.
Humoristische Komponente
Es ist das erste Sparpaket seit Jahrzehnten, über welches im Kanton Zug abgestimmt wird. Dass gerade auf diesem quasi historischen Stimmzettel dieser Fehler passiert ist und dies gerade noch bei Schlüsselbegriffen wie "Entlastung" und "Entlassung", hat auch eine durchaus humoristische Komponente. Finanzdirektor Heinz Tännler bestätigt dies - wenn auch der Ärger darüber nach wie vor noch im Vordergrund stehe.