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Zentralschweiz Erleichterung bei den Stoosbahnen

Das Verwaltungsgericht Schwyz hat die Bauvergabe für die neue Stossbahn gutgeheissen. Das Gericht lehnte eine von der unterlegenen Arbeitsgemeinschaft eingereichte Beschwerde ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Schwyz stützt in allen wesentlichen Belangen die Vergabe der Stoosbahnen AG und lehnt die Beschwerde dagegen ab. Dabei ging es um das Hauptlos der neuen Standseilbahn auf den Stoos, also um die Strecke von der Tal- zur Bergstation mit drei Brücken und drei Tunnels.

Die Beschwerde kam von der Arbeitsgemeinschaft, die im Vergabeprozess untelag. Den Zuschlag erhielt die Arbeitsgemeinschaft Implenia/Vetsch. Das gerichtliche Prozedere habe die Bauarbeiten an der neuen Bahn um mindestens ein halbes Jahr zurückgeworfen, hiess es beim Verwaltungsrat auf Anfrage. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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