Zentralschweiz - Erneute Prüfung von Tempo 30 durch die Zuger Altstadt
Das Bundesgericht hat am Mittwoch mit 3:2 Stimmen eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern der Grabenstrasse in der Stadt Zug teilweise gutgeheissen. Nun muss die Baudirektion des Kantons Zug erneut ein Verkehrsgutachten zu Tempo 30 erstellen. Heute gilt auf der Kantonsstrasse Tempo 50.
Das Bundesgricht hat sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befasst. Beim ersten Mal im Jahr 2010 verlangte es die Einholung eines Verkehrsgutachtens. Die Zuger Baudirektion liess daraufhin ein Gutachten erstellen.
Das Bundesgericht kommt nun aber zum Schluss, dass dieses Gutachten auf veralteten Berechnungsmethoden beruhe, schreibt der Beschwerdenführer Daniel Brunner. Das Bundesgericht weist deshalb den Fall an die Baudirektion zur erneuten Prüfung zurück.
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