Momentan gibt es im Kanton Zug einen Jugendlichen, der seit Anfang Jahr die elektronischen Fussfesseln tragen muss. Angeordnet hat dies die Jugendanwaltschaft. «Die ersten Erfahrungen sind gut», erklärt Toni Amrein, der Leiter des Vollzug- und Bewährungsdienstes, gegenüber dem Regionaljournal.
Die elektronischen Fussfesseln werden gegenwärtig nur von der Jugendanwaltschaft eingesetzt. Sie kann damit Auflagen über eine Art Hausarrest kontrollieren.
Der Jugendliche halte sich an die Regeln, und die Fussfesseln funktionierten auch technisch einwandfrei, sagt Amrein weiter. Anders als früher muss aber kein Polizist mehr vor Ort überprüfen, ob der Jugendliche tatsächlich zu Hause ist oder nicht. Man könne dies jetzt an einem Bildschirm kontrollieren, und bei Regelverstössen alarmiert ein SMS die Verantwortlichen.
Bei Erwachsenen werden die elektronischen Fussfesseln momentan nicht eingesetzt.