Der Landrat hatte vor zwei Jahren mit einer Motion verlangt, dass der Regierungsrat einen Gebührenkatalog erstelle und diesen jeweils zu Beginn einer Legislatur dem Parlament zur Genehmigung vorlege. Der Regierungsrat lehnte das Ansinnen ab, musste aber den Auftrag erfüllen. Er überarbeitete die Gebührengesetzgebung, beantragte aber dem Landrat, auf diese nicht einzutreten oder diese abzulehnen.
Gebühren seien eine Vollzugsaufgabe, für die die Regierung zuständig sei, argumentierte die Regierung.
Kritik am eigenen Vorschlag
Der Landrat kam nun ebenfalls zum Schluss, dass die Forderungen der Motion falsch gewesen sei. Es würde die Gefahr bestehe, dass das Parlament aus politischen Gründen Gebühren erhöhen oder senken könnte. Damit würde das Prinzip, dass Gebühren die Kosten decken müssten, verletzt.