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Bierglas und Hand mit Zigarette in der Hand
Legende: Rauchen und Alkohol trinken ist im Privaten erlaubt - öffentlich auf Plakaten Werbung dafür zu machen, bleibt verboten. Keystone

Zentralschweiz Es bleibt dabei: Keine Plakatwerbung für Tabak und Alkohol

Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag das revidierte Gesundheitsgesetz in zweiter Lesung beraten und einstimmig verabschiedet. Das Parlament beharrte auf einem Plakatverbot für Tabak und Alkohol. Zudem wird dem Kantonsspital mehr unternehmerischer Spielraum zugestanden.

Bereits in der ersten Lesung hatte sich die FDP erfolglos gegen ein Verbot der Plakatwerbung für Alkohol und Tabak ausgesprochen; unterstützt wurde sie von der SVP.

Für die zweite Lesung beantragte sie, das Verbot auf Tabak zu beschränken. Wenn auch Alkoholwerbung verboten werde, habe das massive Auswirkungen auf das Sponsoring im Sport. Bis zu einem Fünftel dieser Gelder könnten ausbleiben.

Der Kantonsrat liess sich davon nicht beeindrucken. Er sprach sich mit 32 zu 17 Stimmen für ein Plakatverbot für Tabak und Alkohol aus.

Mehr Freiheiten für das Kantonsspital

Hauptziel der Revision des Gesundheitsgesetzes aus dem Jahre 1991 ist eine Entschlackung, eine Präzisierung und eine Anpassung an neue Vorgaben. Anderseits erhält das Kantonsspital Obwalden mehr unternehmerische Freiheiten.

Das Spital kann Kooperationen eingehen und über Um- und Neubauvorhaben entscheiden, wenn diese nicht mehr als eine Million Franken kosten. Zudem wird der Spitalrat nicht mehr vom Kantonsrat, sondern von der Regierung gewählt.

Mit dem revidierten Gesundheitsgesetz, das voraussichtlich im Februar 2016 in Kraft tritt, wird auch das Schutzalter beim Verkauf von Tabak von 16 auf 18 Jahren erhöht. Weiter legt das Gesetz eine Notfalldienstpflicht für alle Ärzte fest, mit Ausnahme des Kantonsarztes.

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