Seit 15 Jahren ist der ehemalige Pfleger im Gefängnis, der in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen in der Zentralschweiz 22 alte und pflegebedürftige Menschen getötet hat. Es war eines der schlimmsten Verbrechen der Kriminalgeschichte in der Region.
Wie es das Gesetz erlaubt, hat er jetzt ein Haftentlassungsgesuch gestellt. In den nächsten paar Wochen muss Stefan Weiss, der Leiter des Amtes für Justizvollzug des Kantons Luzern, darüber entscheiden. Es sei der schwierigste Entscheid, den er in seiner Funktion je fällen musste, sagt er im Gespräch mit Radio SRF.
Ich spüre die Verantwortung und den Druck
Vier Gutachten von vier verschiedenen Stellen liegen auf seinem Tisch. Sie sind die Grundlage um zu beurteilen, ob der Mann wieder ein derartiges Verbrechen begehen könnte oder nicht: je ein Bericht aus der Strafanstalt, des Therapeuten, eines forensischen Psychiaters und einer Fachkommission des Konkordates von elf Kantonen.
Die Berichte beschreiben, wie sich der Mann persönlich verändert hat. Ausserdem geht es um Bedingungen und Auflagen im Umfeld, welche für eine Haftentlassung erfüllt sein müssen: Falls er frei kommen würde, darf der Pfleger zum Beispiel sicher nie mehr in der Pflege arbeiten.
Für eine Beurteilung müsse er alle diese Sichtweisen abwägen und gewichten. Er kenne den Mann auch persönlich. Das sei nicht einfach: Seinen Entscheid müsse er sachlich und aufgrund von rechtsstaatlichen Kriterien fällen.
Er spüre aber den Druck und die Stimmung in der Bevölkerung, die genau beobachtet, wie er entscheiden wird: «Es braucht breite Schultern, um das auszuhalten.» Aber es sei wichtig, dass jemand die Aufgabe übernehme, die Unterschrift unter den Entscheid zu setzen.
(Regionaljournal Zentralschweiz; 17:30 Uhr)