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Zentralschweiz Ex-Chef der Luzerner Kantonalbank geht straffrei aus

Bernard Kobler, dem Ex-Chef der Luzerner Kantonalbank, konnte keine sexuelle Nötigung nachgewiesen werden. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen Kobler mangels Beweisen eingestellt. Kobler ist über diesen Freispruch erleichtert.

Kobler war von einer ehemaligen Geliebten, mit der er ein gemeinsames Kind hat, der versuchten sexuellen Nötigung bezichtigt worden. Im Dezember 2013 wurde die Strafuntersuchung gegen den damaligen LUKB-Chef publik. Trotz Rückzug der Klage kostete ihm die Affäre schliesslich den Chefposten bei der Bank.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellte nun ihre Untersuchung gegen den 57-Jährigen ein. Dies geht laut der Nachrichtenagentur sda aus der Einstellungsverfügung hervor. Der Staatsanwalt fand keine Indizien für ein strafrechtlich relevantes Handeln. Kobler hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Im Gegenzug verurteilte die Strafverfolgungsbehörde Koblers Ex-Geliebte wegen versuchter mehrfacher Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 200 Franken. Die Frau hatte gedroht, das uneheliche Kind und ihr Verhältnis mit ihm publik zu machen.

Kobler erleichtert

Er sei über den Freispruch erleichtert, sagt der ehemalige LUKB-Chef im Gespräch. Dass der Verwaltungsrat sich in der damaligen Situation von ihm habe trennen wollen, das versteht Bernard Kobler.

Er arbeitet heute vor allem strategisch und hat verschiedene Verwaltungsratsmandate inne. Das wichtigste ist das Verwaltungratspräsidium beim Biotech-Unternehmen B. Braun Medical.

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