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Zentralschweiz Fall Windstock: Verurteilter Polizist bleibt im Dienst

Der Schwyzer Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, darf weiterhin als Polizist arbeiten. Er kommt allerdings während mindestens zwei Jahren nicht mehr an der Front zum Einsatz.

Im Januar 2015 hatte das Schwyzer Kantonsgericht den 38-jährigen Kantonspolizisten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Der Polizist hatte vor Gericht stets einen Freispruch verlangt. Das Urteil der zweiten Instanz akzeptierte er schliesslich.

Bewährungszeit abwarten

Wie die Kantonspolizei Schwyz nun meldet, arbeitet der verurteilte Polizist weiterhin im rückwärtigen Dienst der Kantonspolizei. Ein Einsatz an der Front sei vor Ablauf der zweijährigen Probezeit, welche das Gericht angesetzt hat, kein Thema.

Die Polizei führte gegen den Beamten eine Administrativ-Untersuchung durch. Diese kommt zum Schluss, dass der Polizist beim umstrittenen Einsatz keine Dienstpflichten verletzt habe, welche über das Strafurteil des Kantonsgerichts hinausgehen.

So lief der Zwischenfall ab

Der Mann war an einem tödlichen Zwischenfall am frühen Morgen des 12. September 2012 beim Windstock zwischen Schwyz und der Ibergeregg beteiligt. Der Polizist war bei der Suche nach Einbrechern aus einem Polizeibus ausgestiegen und alleine, mit der Dienstwaffe in der Hand, zu einem gestohlenen VW-Bus gerannt, der vor einem Rotlicht wartete.

Als der Polizist die Beifahrertür des Buses öffnete, befand sich im Bus gegen die Erwartungen des Polizisten auch ein Beifahrer. Dieser machte eine Bewegung mit dem rechten Arm, worauf der Polizist einen Schuss aus seiner Pistole abgab. Der Fahrer starb. Das Geschoss verletzte auch den 25-jährigen Fahrer am Arm. Die beiden Opfer, zwei Cousins, hatten den Polizisten nicht angegriffen.

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