In den Kantonen Luzern, Zug und Schwyz galt bis heute absolutes Feuerverbot. Nun haben die Kantone ihre Regeln gelockert und passen sich den anderen Zentralschweizer Kantonen an. «Die Wetterprognosen sagen für Samstag im Voralpengebiet 20 bis 50 Millimeter Niederschlag voraus. Das bringt mindestens vorübergehend eine gewisse Entspannung», begründet Theo Weber, Vorsteher des Schwyzer Amts für Wald und Naturgefahren, den Schritt.
Dem Abfeuern von Feuerwerk am 1. August steht somit nichts mehr im Wege. Allerdings muss ein Abstand von 200 Metern zu Waldgebieten eingehalten werden. Und Feuerwerkskörper, die wie Heissluftballone in der Luft schweben, sind weiterhin verboten, da bei diesen die Gefahr besteht, dass der Wind sie in Wälder bläst.
Überhaupt raten die Behörden trotz der Lockerung zu grösster Vorsicht. Insbesondere sollen Feuer nie unbeaufsichtigt gelassen werden.