Der Kanton Luzern hatte im Herbst 2011 entschieden, im ehemaligen Bürgerheim in Fischbach eine Unterkunft für 35 Asylsuchende einzurichten. Anstatt einen Bauentscheid zu fällen, erhob die Gemeinde Fischbach Beschwerde beim Luzerner Verwaltungsgericht. Dieses erkannte zwar einen Verfahrensmangel, sah jedoch einen Ausnahmefall und trat auf die Beschwerde ein. Die Beschwerde selbst wurde jedoch abgewiesen.
Die Gemeinde Fischbach zog die Abweisung ans Bundesgericht weiter. Die Bundesrichter erklärten Anfang Februar 2014 den Entscheid des Verwaltungsgerichtes für nichtig und stellten beim Baubewilligungsverfahren einen schweren Verfahrensmangel der Gemeinde fest, weil sie es unterlassen hatte, die Erteilung einer raumplanerischen Ausnahmebewilligung zu eröffnen.
Damit waren die Voraussetzungen gegeben, das Baubewilligungsverfahren fortzusetzen. Mit der Erteilung der Baubewilligung ist die Gemeinde nun diesem Auftrag nachgekommen.