Es sei nun nicht mehr von Interesse, ob der Regierungsrat Argumente gegen die Steuerreform verheimlicht hat.
Nach Ablehnung «kein Interesse» mehr
Das Verwaltungsgericht sei nicht auf die Forderung der Beschwerdeführer eingetreten, die Rechtmässigkeit der Abstimmungserläuterungen zu prüfen, da nach der Ablehnung der Vorlage weder ein aktuelles noch ein praktisches Interesse daran bestehe.
Eine Beurteilung hätte auch keine Bedeutung für künftige Abstimmungen, da jeweils der Einzelfall beurteilt werden müsse, teilte die Staatskanzlei mit.
«Arbeitsverweigerung des Gerichts»
Gar nicht einverstanden mit dieser Argumentation ist SP-Kantonsrat Luka Markic, der auch als Rechtsvertreter der Beschwerdeführer auftritt: «Für mich persönlich grenzt das an Arbeitsverweigerung.»
Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung in einem Zwischenentscheid die Aussetzung oder Verschiebung des Urnenganges abgelehnt. In der Abstimmung vom 25. September wurde die Vorlage mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 79 Prozent abgelehnt.
Ob die SP den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen. Nach der Ablehnung der Vorlage könnte man die Sache auf sich beruhen lassen, sagt Luka Markic: «Doch es geht eben auch um künftige Abstimmungen und wie die Regierung dazu informieren muss.»