«Auf der Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet», lautet die Forderung in der als allgemeine Anregung formulierten Volksinitiative. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen die Stimmberechtigten nicht darüber abstimmen können, ob die Primarschüler weiterhin zwei Fremdsprachen lernen sollen oder nicht.
Das Volksbegehren verstosse gegen übergeordnetes Recht und das Gebot der Einheit der Materie, erklärte der Regierungsrat vor einem Monat: die Stimmenden wüssten nicht, ob die eine Fremdsprache Englisch oder Französisch sein solle. Die Initiative widerspreche zudem der Schulharmonisierung.
Gutachter sieht keinen Grund
Das Initiativkomitee konterte am Dienstag mit einem Gegengutachten des Zürcher Staatsrechtlers Andreas Glauser. Dieser sieht keinen Grund, weshalb das Volksbegehren ungültig sein solle.
Zweifelhaft sei einzig, ob die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse, schreibt Glauser in dem Gutachten, räumt den Zweifel dann aber umgehend aus. Weil Luzern dem Konkordat HarmoS nicht beigetreten sei, sei es ihm nicht verboten, auf der Primarschule nur eine Fremdsprache zu unterrichten.
Die Kantone seien durch übergeordnetes Recht einzig dazu verpflichtet, bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Kenntnisse in einer zweiten Landessprache zu vermitteln.
Zu der vom Regierungsrat bestrittenen Einheit der Materie schreibt Gutachter Glauser, dass die Fremdsprachen-Initiative die Voraussetzung der Einheit der Materie in idealtypischer Weise erfülle. Sie verfolge ein einziges, thematisch eindeutig abgrenzbares Anliegen. Der Stimmbürger werde nicht in eine Zwangslage gesetzt.