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Gebäudeaufnahme einer Wärmebildkamera.
Legende: Der Gebäudeenergieausweis zeigt den Energieverbrauch eines Hauses: Aufnahme einer Wärmebildkamera. Keystone

Zentralschweiz Gesetz ermöglicht «rollende Energieplanung»

Keine langfristigen Verbrauchsziele, dafür eine rollene Planung: Der Kanton Luzern will mit seinem revidierten Energiegesetz die rechtlichen Grundlagen für griffige Massnahmen schaffen.

Innert zehn Jahren soll jedes Haus im Kanton Luzern über einen Energieausweis verfügen. Zudem sollen künftig Heizungen im Freien, sogenannten Heizpilze, verboten werden.

Das sind zwei konkrete Folgen des neuen Energiegesetzes. Ansonsten liefert das Gesetz vor allem den rechtlichen Rahmen für eine Verordnung mit konkreten Massnahmen.

Gebäudeausweise und Heizpilzverbot

Die Luzerner Regierung will diese Verordnung alle fünf Jahre neu überarbeiten. So könnten auch der technische Fortschritt und die neuen Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene berücksichtigt werden. Gefordert sind auch die Gemeinden, die eine eigene Energieplanung erstellen müssen.

Zudem will die Regierung für alle Büro- und Wohngebäude sowie Schulhäuser einen Gebäudeenergieausweis einführen. Der Ausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes; Eigentümer müssen ihn innert zehn Jahren auf eigene Kosten erstellen.

Förderbeiträge sollen an einen solchen Ausweis geknüpft werden. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind gemäss Gesetzesentwurf bestehende Häuser mit weniger als drei Wohneinheiten.

Verbieten will die Regierung den Ersatz und die Neuinstallation von elektrischen Boilerheizungen. Auch Heizungen im Freien wie «Heizpilze» oder Wärmestrahler sollen grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein. Die Regierung kann Ausnahmen etwa für Skiliftstationen zulassen.

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