Ziel des neuen Gesetzes sei es, das Gewerbe besser zu kontrollieren, aber auch die Frauen besser vor Ausbeutung zu schützen. «Die Frauen verschwinden in den Salons und Kontaktbars und niemand weiss, was dort passiert», sagt Madeleine Meier von der Justizdirektion des Kantons Luzern. Der Kanton habe eine Verpflichtung, genauer zu schauen, wie die Zustände in den Betrieben seien.
Auch wie viel Geld im Luzerner Sexgewerbe umgesetzt wird, weiss niemand. «Schätzungen für die ganze Schweiz gehen von 3,5 Milliarden Franken pro Jahr aus, wie es im Raum Luzern aussieht, wissen wir nicht», so Madeleine Meier gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz.
Die grossen Verdiener im Geschäft sind aber weniger die Sexarbeiterinnen selbst. Birgitte Snefstrup von der Luzerner Aidshilfe: «Die Vermieter von Zimmern oder Betreiber von solchen Etablissements sind sozusagen die modernen Zuhälter, die Frauen müssen ihnen einen wesentlichen Beitrag abgeben.» Auch dieses Problem soll das neue Gesetz lösen. Abgaben müssten neu ausgewiesen werden und verhältnismässig sein.
Ein Drittel der Frauen arbeitet illegal
Beeinträchtigen würde das neue Gesetz vor allem die Betreiber von Kontaktbars. Heute kann ihnen nicht nachgewiesen werden, dass in ihren Räumlichkeiten Sex für Geld angeboten wird. Die Polizei kann deshalb einzig kontrollieren, ob Ruhe und Anstand herrschen im Lokal. «Wenn wir die Frauen fragen, ob sie als Sexarbeiterinnen tätig sind, sagen sie, sie seien Touristinnen. Weil sie in der Kontaktbar sehr defensiv auftreten, gibt es keine Beweise, dass sie einer Arbeit nachgehen», sagt Heinrich Kesseli von der Luzerner Polizei.
Viele dieser Frauen arbeiten illegal in Kontaktbars in Luzern. Sie dürften in der Schweiz nicht der Prostitution nachgehen, weil sie nicht aus dem EU-Raum stammen, sondern mehrheitlich aus Lateinamerika. «Wir schätzen, dass insgesamt etwa ein Drittel aller Sexarbeiterinnen in Luzern illegal arbeitet», sagt Madeleine Meier von der Justizdirektion des Kantons Luzern. Im Jahr 2014 soll das Gesetz über die Sexarbeit in Kraft treten, Ende Januar geht es in die Vernehmlassung.