Das Bundesgericht hatte den Kanton in einem Urteil angewiesen, einen Ersatz für die im Jahr 2010 abgeschaffte Gleichstellungs-Kommission zu schaffen. Es müsse nicht wieder eine solche Fachstelle sein, aber Zug müsse etwas unternehmen, hiess es im Urteil aus dem Jahr 2011.
Um das Bundesgericht zufriedenzustellen, entschied der Regierungsrat, ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen. Darin sollte so gut wie nichts stehen, lediglich dass der Regierungsrat Massnahmen anordnen kann und der Kantonsrat Geld spricht. Die Ausführung sollte dann bei den Direktionen liegen.
Am Donnerstag kam das laut Regierung «schlanke und pragmatische» Gesetz in den Kantonsrat - und scheiterte prompt. Der Rat entschied mit 45 zu 27 Stimmen, gar nicht auf das Gesetz einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete es als unnötig; Zug mache bereits genug, fand etwa die FDP.