Weil absehbar sei, dass die Sanierungsfrist von Ende 2014 trotz grosser Anstrengungen nicht in allen Fällen eingehalten werden kann, werde die Frist um ein Jahr verlängert. Es gebe Verzögerungen wegen Einsprachen, Beschwerden und personellen Engpässen. Die Kantone müssen aber trotzdem bis Ende Jahr vollständige Gesuche für die Sanierung der Bahnübergänge einreichen und innerhalb eines Jahres umsetzen. Dies hält das Bundesamt für Verkehr in einer Mitteilung fest.
«Wir haben eigentlich soweit geplant, dass wir es schaffen sollten, schon bis Ende 2014 alle gefährlichen Bahnübergänge saniert zu haben. Allerdings kann es gut sein, dass es zu Verzögerungen kommt, auch weil der Nidwaldner Landrat nochmals über einen Zusatzkredit entscheiden muss», sagt der Geschäftsführer der Zentralbahn, Renato Fasciati gegenüber Radio SRF.
Der Druck, alle Bahnübergänge fristgerecht sicherer zu machen, sei aber weiterhin da. Falls man die Fristen aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten könne, drohe der Bund mit Sanktionen wie Fahrplanänderungen und Tempodrosselungen aus Sicherheitsgründen, sagt Fasciati weiter. Man sei bestrebt und zuversichtlich bis Ende 2014 alle Sanierung erledigt zu haben.