Zentralschweiz - Gotthard-Abstimmung: Urner Beschwerde muss nach Lausanne
Der Präsident des Urner WWF stösst mit einer Beschwerde gegen die Abstimmung über die Sanierung des Gotthardtunnels bei der Urner Regierung auf kein Gehör. Sie ist nicht auf das Begehren eingetreten. Im Fall einer Absage einer Volksabstimmung sei das Bundesgericht zuständig.
In den Augen von Ernst Dittli ist die Abstimmungsfrage verfänglich gestellt. Die Frage auf dem Stimmzettel erwähne lediglich eine «Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr» und zwischen Klammern den Begriff «Sanierung Gotthard-Strassentunnel». Der Zusatz suggeriere, dass es um die Frage «Sanierung Ja oder Nein» gehe.
Wenn Sachverhalte beanstandet würden, die über die Zuständigkeit einer Kantonsregierung hinausgingen, müsse die Kantonsregierung einen formellen Nichteintretensentscheid fällen, teilte der Urner Regierungsrat mit. Dazu zählen laut der Regierung auch die Verschiebung oder Absetzung einer nationalen Volksabstimmung.
Grundsätzlich sei es zwar korrekt, Unregelmässigkeiten bei Volksabstimmungen mit Abstimmungsbeschwerde bei der Kantonsregierung zu rügen. In diesem Fall sei aber nicht der Regierungsrat, sondern das Bundesgericht zuständig, heisst es in der Mitteilung.
Der Präsident des WWF Uri, Ernst Dittli, will den Entscheid des Regierungsrats ans Bundesgericht innert der gesetzlich verlangten Frist von fünf Tagen weiterziehen, wie er auf Anfrage sagte. Der Schritt sei schon von Beginn weg klar gewesen, da das oberste Schweizer Gericht in der Frage entscheiden müsse.
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