Die Gotthard-Bergstrecke sei aufgrund ihrer komplexen Abhängigkeiten von angrenzenden Verkehrsangeboten nicht für eine Wettbewerbssituation geeignet, begründete das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Entscheid am Montag. Die bis Dezember 2017 gültige Fernverkehrskonzession verpflichte die SBB dazu, auf der Gotthard-Bergstrecke eine Fernverkehrsverbindung anzubieten.
Stündlich ein Interregio-Zug
Die SBB muss demnach auch nach der fahrplanmässigen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels auf der Bergstrecke ein stündliches Angebot erbringen.
Damit werde in Schwyz, Brunnen, Flüelen, Erstfeld, Göschen, Airolo, Faido und Biasca weiterhin stündlich ein Fernverkehrszug (Interregio) halten.
Auch die Südostbahn hatte Interesse an der Strecke bekundet. Sie wollte den Voralpen-Express zwischen Romanshorn und Luzern über die Gotthard-Bergstrecke ins Tessin verlängern. Ihre Offerte wird laut BAV nicht weiterverfolgt.