Mit einem Ja-Stimmenanteil von 61 Prozent haben die Stimmberechtigten der Stadt Luzern am Sonntag die neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt. Sie sagten damit auch Ja zur Schaffung einer Tourismuszone. Diese neue Zone soll verhindern, dass ortsbildprägende Hotelbauten wie das Hotel Schweizerhof oder das Hotel Palace in Wohnungen umgenutzt werden dürfen.
Diese einschränkende Bestimmung will die Grand Hotel Europe AG mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern bekämpfen.Verwaltungsratspräsident Stephan Wey sagte auf Anfrage des Regionaljournals Zentralschweiz, man habe einen Rechtsanwalt damit beauftragt, die Beschwerde einzureichen.
Ein von den Verantwortlichen des Hotels in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sei zum Schluss gekommen, dass mit der Tourismuszone das Gebot der Rechtsgleichheit missachtet werde. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb einzelne Hotels den Einschränkungen der Tourismuszone unterliegen, während andere keine Nutzungsbeschränkungen auferlegt erhielten. «Wir sind vorsichtig optimistisch, dass unsere Beschwerde erfolgreich ist», sagte Stephan Wey.
Hotels nicht in Wohnungen umwandeln
Hotels, die in der neuen Tourismuszone liegen, dürfen nur teilweise umgenutzt werden. 20 Prozent der Fläche dürfen für Wohn- und Arbeitsnutzung verwendet werden. Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass ortsbildprägende Hotels in Wohnungen umgewandelt werden. Diese Bestimmung schränke die unternehmerischen Freiheiten zu stark ein, kritisiert Wey.
Zudem würde der Wert der Liegenschaft sinken, was zur Folge habe, dass der Hotelbetrieb von den Banken schlechtere Konditionen erhielte. Neben der Grand Hotel Europa AG haben im Vorfeld der Abstimmung auch andere Hotelbesitzer angekündigt, eine Beschwerde zu prüfen. Patrick Hauser, Mitbesitzer des Hotels Schweizerhof sagte auf Anfrage, auch sein Unternehmen plane, die Tourismuszone mit einer Beschwerde zu bekämpfen.