Er hat Aussergewöhnliches geleistet und erhielt dafür eine besondere Auszeichnung: Alois Arnold aus Unterschächen im Kanton Uri. Er und Jean-Louis Page aus Saillon im Kanton Wallis wurden «Querschnittgelähmte des Jahres 2015». Die Ehrung fand in der Aula im Schweizer Paraplegiker-Zentrum SPZ in Nottwil statt.
Bereits zum 23. Mal hat die Schweizer Paraplegiker-Stiftung SPS zwei Querschnittgelähmte geehrt, die «Vorbild für andere Betroffene sind». Für die Auswahl verantwortlich war eine fünfköpfige Jury.
Bandscheibenvorfall veränderte alles
Alois Arnold kam 1949 als ältester Bub von acht Kindern in einer selbstversorgenden Bauernfamilie in Bürglen zur Welt. 23-jährig trat er als frisch diplomierter Kaufmann die Stelle als Gemeindeschreiber in Unterschächen im Urnerland an. Zudem war der junge Urner sportlich talentiert und trainierte diszipliniert. Jahrelang nahm er am Engadiner Marathon teil und stählte Kraft und Ausdauer, die ihm auch beim Schwingen zugut kamen.
«Wisi», wie man ihn überall bis heute freundschaftlich nennt, kämpfte sich aus dem regionalen Sägemehlring bald hinauf bis zur Teilnahme an den Eidgenössischen Schwingfesten.
Im Alter von 33 Jahren passierte es: Ein enger Wirbelkanal und ein Bandscheibenvorfall im Halsbereich schädigten das Rückenmark von Alois Arnold. Die Funktionstüchtigkeit von Armen und Beinen war zunehmend eingeschränkt. Es war ein langer Leidensweg mit mehrfachen chirurgischen Eingriffen und wiederholten Spitalaufenthalten. Die zunehmenden Lähmungen führten zur Tetraplegie. Seit Jahren ist Alois Arnold auf den Rollstuhl angewiesen.
«Es ist bewundernswert und vorbildlich, wie er seine Aufgabe als Gemeindeschreiber über 42 Jahre lang erfüllt hat – trotz Behinderung und Verunsicherung durch die vom Rückenmark ausgehenden gesundheitlichen Störungen», sagte Guido A. Zäch, der Ehrenpräsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, während seiner Laudatio in der SPZ-Aula.
Im Gespräch mit Radio SRF sagte der heute 66-jährige Alois Arnold: «Die Auszeichnung ist eine wertvolle Anerkennung meiner Arbeit, die ich trotz körperlicher Einschränkung für die Allgemeinheit leisten durfte. Ich widme diese Auszeichnung allen Helferinnen und Helfern, die mich während der schwierigen Lebensphase unterstützt haben.»