Das Hooligan-Konkordat ist seit 2010 in Kraft. Die Verschärfungen sollen den Behörden helfen, noch konsequenter gegen gewaltbereite Fans vorzugehen. Unter anderem sieht das revidierte Konkordat eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele in der jeweils höchsten Liga vor sowie ein- bis dreijährige Rayonverbote. Die Meldeauflagen wurden verstärkt.
Nidwalden sei zwar nur am Rande vom Konkordat betroffen, hiess es im Parlament. Im Rahmen des Cups spielten aber immer wieder Fussballmannschaften der obersten Liga im Kanton. Bei solchen Spielen müsse Nidwalden wenn nötig handeln können. Der zuständige Regierungsrat Alois Bissig wies in der Debatte darauf hin, dass das Bundesgericht die Verschärfung in den wesentlichen Punkten als zulässig erachte.
Der Landrat stimmte der Verschärfung des Konkordats schliesslich mit 48 zu 6 Stimmen zu. Nur die Grünen hatten Bedenken. Bisher ist das verschärfte Hooligan-Konkordat gemäss der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren in zwölf Kantonen definitiv in Kraft getreten, in der Zentralschweiz sind dies Luzern, Obwalden, Uri und Zug.