Zum Inhalt springen

Zentralschweiz Hanne Müller stellt Fragen zu den Methoden der IV-Stelle Luzern

Messungen von Hirnströmen zur genaueren Diagnose von psychisch Behinderten sei nicht grundsätzlich schlecht, sagt Hanne Müller vom Behindertenforum Zentralschweiz. Sie habe aber Zweifel, ob mit dieser Methode auch wirklich die Arbeitsfähigkeit der Patienten beurteilt werden könne.

Hanne Müller, Behindertenforum Zentralschweiz
Legende: Hanne Müller: «Es fehlt an Möglichkeiten, um psychisch Behinderte in der Arbeitswelt integrieren zu können». zvg

Die IV-Stelle Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. 2013 überprüfte sie so 60 Fälle. Diese Test lösten allerdings eine Kontroverse aus, Behindertenverbände wehrten sich gegen diese Praxis.

«Wir sind nicht grundsätzlich gegen solche Tests», erklärt Hanne Müller im Gespräch mit dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF. Sie setzt sich als Mitglied des Behindertenforums Zentralschweiz für die Anliegen von Behinderten ein. Sie stellt aber Fragen zur Genauigkeit solcher Untersuchungen.

Das Problem von Menschen mit einer psychischen Behinderung sei, dass ihre Beschwerden auch wirklich ernst genommen würden. «Wenn Sie einer Person im Rollstuhl gegenüber sitzen, wissen Sie, woran Sie sind», sagt Müller, selbst betroffen von der Glasknochenkrankheit und auf den Rollstuhl angewiesen. Unsichtbar Behinderte hätten es da schwerer.

40 Prozent stärker behindert

Spannend sei, dass bei 40 Prozent der Untersuchten eine gravierende Behinderung als angegeben diagnostiziert wurde. «Wir haben aber Fragezeichen, inwiefern diese Methoden geeignet sind, um die Arbeitsleistung dieser Personen zu erfassen», gibt Müller zu Bedenken. Diese sei enormen Schwankungen unterworfen.

Jeder Mensch hat das Anrecht auf ein würdevolles Leben.
Autor: Hanne Müller Behindertenforum Zentralschweiz

Das eigentliche Problem sei aber, dass geeignete Arbeitsplätze fehlten, um Menschen mit psychischer Behinderung zu integrieren. Für Hanne Müller vom Behindertenforum Zentralschweiz ist klar: «Jeder Mensch in der Schweiz hat das Anrecht auf ein würdevolles Leben. So haben auch Menschen mit psychischen Behinderungen auch das Recht, nicht zur Sozialhilfe abgeschoben zu werden, sondern bei Bedarf Versicherungsleistungen zu beziehen.»

Meistgelesene Artikel