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Zentralschweiz Heimatschutz blitzt beim Luzerner Verwaltungsgericht ab

Das Verfahren im Fall der Luzerner Zentralbibliothek bleibt hängig. Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde des Innerschweizer Heimatschutzes nicht ein. Der Verband sei gar nicht zur Beschwerde berechtigt.

Das Luzerner Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass der Innerschweizer Heimatschutz kein gesamtschweizerischer Verband ist und gemäss Bundesrecht damit nicht zur Beschwerde berechtigt. Der Verband kann dieses Urteil aber vor Bundesgericht anfechten.

Der Rechtsstreit rund um die Zentral-und Hochschulbibliothek ZHB dauert seit 2012. Es geht dabei um die Frage, ob das Gebäude aus dem Jahre 1951 unter Denkmalschutz gestellt oder durch einen grösseren Neubau ersetzt werden soll.

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