Die Planungsgenehmigungsverfügung des BFE für die Zusammenlegung werde Ende Oktober rechtskräftig. Dies, falls der Entscheid nicht ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werde. Das teilt die Urner Baudirektion mit. Die Baufreigabe könne noch dieses Jahr erteilt werden. Das Projekt sei seit den 1980er Jahren ein Thema.
Geplant ist, die bestehenden Leitungen zwischen Schattdorf im Süden und dem Giessenkanal im Norden auf eine Gemeinschaftsleitung zusammenzulegen. Der Bund hiess das Anliegen der Gemeinde Attinghausen gut. Sie forderte, die Verlegung als Ganzes zu vollziehen und nicht in Etappen.
Die neue Leitung würde entlang der Autobahn und der Reuss verlaufen. Diese Zusammenlegung soll laut dem Kanton Siedlungs- und Gewerbegebiete, insbesondere den Wirtschaftsraum im Gebiet Eyschachen sowie die Gemeinde Attinghausen entlasten.