In einer ersten Variante schlägt die Regierung eine kantonale, zweckgebundene Staatssteuer für den Kantonsanteil an den Kosten vor. Demnach müssten die von Hochwasser am meisten betroffenen Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil die Finanzierung ihrer Anteile selber regeln.
Die zweite Variante beinhaltet eine kantonale Staatssteuer für den Kantons- und den Gemeindeanteil mit unterschiedlichen Steuersätzen. Die dritte Variante rechnet mit einem Einheitssatz. Dieser würde den Umstand schwerer gewichten, dass ein Hochwasser wie 2005 die ganze Bevölkerung trifft.
Der Grundsatz der Solidarität rücke dabei in den Vordergrund, sagt Finanzdirektor Hans Wallimann. Welches Modell die Regierung bevorzugt, will der Finanzdirektor nicht sagen, aber die einfachste Lösung sei, die Anteile des Kantons und der Gemeinde über eine einheitliche Zusatzsteuer zu finanzieren.
Mehrbelastung bis 3 Prozent
Die finanziellen Auswirkungen würden zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. So sei noch nicht entschieden, welches Projekt zur Hochwassersicherheit im Sarneraatal realisiert werde, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Für die Steuerpflichtigen rechnet der Regierungsrat mit einer jährlichen Mehrbelastung zwischen 0,1 und 0,25 Steuereinheiten.
Die Zwecksteuer soll gemäss Regierung für 10 bis 15 Jahre erhoben werden. Nachdem die Kosten des Projekts gedeckt sind, sollen die Zwecksteuern entfallen. Eine zeitlich befristete Zwecksteuer wandte der Kanton Obwalden bereits mehrmals an, zuletzt beim Ausbau des Kantonsspitals 1992. Im Frühling 2014 soll der Kantonsrat über die Finanzierung sowie das Bauprojekt entscheiden.
Zwei Projekte zur Auswahl
Für den Hochwasserschutz im Sarneraatal stehen zwei Varianten zur Auswahl: Ein Stollenprojekt zwischen Sarnersee und Wichelsee sowie eine Verbreiterung und Tieferlegung der Sarneraa.