Die Kantonsrats-Kommission ist der Ansicht, dass es im Kanton Schwyz weiterhin einen einheitlichen Steuersatz für juristische und natürliche Personen geben soll. Der Unternehmenssteuersatz solle deswegen analog zu dem der natürlichen Personen bei 170 Prozent belassen werden.
Steuerhöhung wegen NFA
Der Regierungsrat hingegen möchte den Steuersatz für Unternehmen anheben, um mit den Mehreinnahmen die steigenden Beiträge, die Schwyz in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zahlen muss, auszugleichen. Die Unternehmenssteuern sollen die Auswirkung ihrer Steuerkraft im NFA selber finanzieren.
Der Regierungsrat budgetiert mit dem erhöhten Steuerfuss für juristische Personen für 2017 ein Defizit von 46,4 Millionen Franken. Der Kantonsrat wird am 14. Dezember den Voranschlag und den Steuerfuss festlegen.