Die Hornusser müssen ihre Stecken und Schindeln zusammenpacken, noch bevor der erste Abschlag erfolgt ist. Mit viel Schwung eine Hartgummischeibe in den See hinaus schlagen, das ist der Polizei nämlich zu gefährlich. Die Begründung: Die Geschosse könnten Schwimmer, Pedalofahrer und Boote treffen. Die nautische Bewilligung für den Anlass erteilt die Seepolizei darum nicht.
Peter Holdener, der künstlerische Leiter der 1.-August-Feier in der Stadt Zug, kann diesen Entscheid nicht verstehen. «Wir hätten den See im betroffenen Bereich abgesperrt, und die Sicherheit wäre gegeben gewesen», sagt Peter Holdener gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz von SRF.
Dem widerspricht Marcel Schlatter, der Sprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden: «Wir haben eklatante Sicherheitsmängel festgestellt und können darum der Veranstaltung die Bewilligung nicht erteilen.» Weiter hätten die Veranstalter den Antrag für das Hornussen viel zu spät eingereicht.