Das betroffene Ziegeleiunternehmen AGZ macht eine materielle Enteignung und eine Entschädigung in der Höhe von 14,5 Millionen Franken plus fünf Prozent Zinsen geltend, wie die Gemeinde Horw am Montag mitteilte. Das Unternehmen reichte bei der kantonalen Schätzungskommission ein Gesuch zur Eröffnung eines Verfahrens ein.
Die Gemeindebehörden wollen in den nächsten Wochen eine Stellungnahme an die Schätzungskommission erarbeiten und das weitere Vorgehen festlegen. Nach dem Entscheid der Kommission kann der Fall ans Kantons- und ans Bundesgericht weiter gezogen werden. Der Horwer Gemeinderat rechnet mit einem jahrelangen Gerichtsverfahren.
AGZ hat grosse Grundstücke in Horw Mitte
Zusätzlich problematisch dürfte sein, dass die AGZ gleichzeitig grosse Grundstücke in Horw besitzt, die sich mitten im Entwicklungsgebiet Horw Mitte befinden. Die Entwicklung dieser Areale dürfte wegen des Rechtsstreit weiter auf sich warten lassen.
Die Gemeindebehörden wollen erst einen Entscheid abwarten. Grundsätzlich sei es auch möglich, die Umzonung mittels erneutem Volksentscheid wieder rückgängig zu machen und den Mergelabbau wieder zuzulassen, erklärt Gemeindepräsident Markus Hool.
Horw schuf 1997 im Gebiet Grisigen am Hang des Pilatus eine Abbauzone für Mergel. 2009 befürworteten die Stimmbürger eine Initiative, die die Abbauzone aufheben und sie der Natur überlassen wollte. Mit einer Ortsplanungsrevision wurde die Zone 2010 zur Rekultivierungszone erklärt.