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Ein Mann wird in Handschellen von der Polizei geführt.
Legende: Aussagen des verurteilten Auftragsschützen Sasa Sindelic spielen für das Urner Obergericht eine wichtige Rolle. Keystone

Zentralschweiz Im Fall Walker will die «Rundschau» keine Unterlagen aushändigen

Mitte November hatte das Obergericht Uri gefordert, die Redaktion der Sendung «Rundschau» von SRF solle sämtliche Recherche-Unterlagen zu dem Fall herausgeben. Ohne dass Namen unkenntlich gemacht oder weggelassen werden. Die Rundschau stellt sich nun dagegen, mit offenen Konsequenzen.

In der Vergangenheit hatte die Sendung «Rundschau» mehrmals kritisch über das Verfahren im Fall Walker berichtet. Dabei hätten das Gericht und die Staatsanwaltschaft Fehler begangen.

Darum geht es ursprünglich

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Die Urner Staatsanwaltschaft beschuldigt den ehemaligen Barbetreiber Ignaz Walker, er habe auf einen Gast geschossen und zudem einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt. Der Gast blieb unverletzt, die Gattin wurde schwer verletzt.

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Ausserdem hatte die Rundschau ein Interview mit Sasa Sindelic ausgestrahlt, der als Auftragsschütze verurteilt worden ist. Im Interview sagte dieser, der angeklagte Ignaz Walker sei unschuldig und Opfer eines Komplottes. Ein dritter Mann habe auf die Frau geschossen. Der Name des dritten Mannes wurde im Bericht aber nicht publik gemacht.

Wahrheitsfindung auch ohne Unterlagen

Das Urner Obergericht verlangte nun von der Rundschau, dass sie ihre Unterlagen, die sie zum Gast und zum rechtmässig verurteilten Auftragsschützen hat, vollständig herausgibt. Es müsse sich bei der laufenden Urteilsberatung ein möglichst vollständiges Bild vom Sachverhalt machen.

SRF lehnt die Herausgabe der Unterlagen nun aber ab, denn das würde «das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis verletzen». Die Unterlagen seien für die Wahrheitsfindung des Gerichtes nicht erforderlich. Die «Rundschau» sei nicht dazu da, versäumte Untersuchungshandlungen zu vervollständigen. Es bleibe den Gerichtsbehörden überlassen, Verdächtige einzuvernehmen und Akten auf dem amtlichen Weg einzufordern.

Das Urner Obergericht hat nach eigenen Angaben die Medienmitteilung zur Kenntnis genommen und «lasse sie in die Beratungen einfliessen».

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