In den Jahren 2009 bis 2013 hob die IV-Stelle Schwyz bei insgsamt 261 Versicherten die Rente auf oder setzte sie herab. Eine Analyse der Daten ergab laut Mitteilung der IV-Stelle Schwyz, dass es lediglich bei zehn Fällen oder vier Prozent aller Betroffenen zu einer Verlagerung in die wirtschaftliche Sozialhilfe kam.
Das Resultat entkräfte den immer wieder gehörten Vorwurf, die Invalidenversicherung schiebe ihre Rentenfälle in die Sozialhilfe ab, schreibt die Ausgleichskasse und IV-Stelle des Kantons Schwyz.
Die Analyse wurde von der Koordinationsstelle der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) durchgeführt. Diese Koordinationsstelle beobachtet die Wechselwirkung der verschiedenen Sozialsysteme und fördert deren Zusammenarbeit. Ziel ist die Integration von Rentenbezügern in die Arbeitswelt.