Ein alter Zopf soll weg. Das 50-jährige Urner Filmzensurgesetz sei veraltet und nicht mehr zeitgemäss, deshalb gehöre es abgeschafft oder mindestens angepasst. Dies fordert der Urner Landrat Alf Arnold (Grüne Partei) in einem Vorstoss im Parlament. Umso mehr, da es die zuständige Kontroll-Kommission auch nicht mehr gibt.
Gemäss dem Urner Filmzensurgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Begleitung ins Kino. Dies gilt auch tagsüber. Zudem sind gewisse Filme erst ab 18 Jahren freigegeben. Jüngere dürfen nur Filme mit einer «einwandfreien Grundhaltung» sehen.
Falls die Regierung dieses veraltete Gesetz streichen möchte, müsste dies an die Urnen. Im Kanton Uri hat bei allen Gesetzesanpassungen das Volk das letze Wort.