Jede Wählerstimme hat gleich viel Gewicht. Nach diesem Prinzip
soll auch der Zuger Kantonsrat gewählt werden. Das Parlament sprach
sich mit 37 zu 29 Stimmen für den Vorschlag der Regierung aus, das
Wahl- und Abstimmungsgesetz entsprechend zu ändern.
Nötig wird die Änderung aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids.
Vor zwei Jahren hat dieses festgestellt, dass das Zuger
Proporzwahlverfahren für die Wahl des Kantonsrates verfassungswidrig
ist. SP, Alternative-die Grünen (AGF), CSP sowie das Unabhängige
Forum Hünenberg hatten vor dem höchsten Gericht geklagt.
Kommission will Entscheid aus Bundesbern abwarten
Der Regierungsrat schlug vor, die Kantonsratswahlen nach der
Methode «Doppelter Pukelsheim» durchzuführen. Damit könne Zug die
historisch gewachsenen Wahlkreise in einer verfassungskonformen
Ausgestaltung beibehalten. Zudem erhalte jede Wählerstimme im Kanton
gleich viel Gewicht.
SP und Alternative-die Grünen unterstützen das neue Wahlsystem.
Auch die Kommission, welche das Geschäft vorberaten hatte, sprach
sich ursprünglich dafür aus.
Aufgrund eines Entscheids auf Bundesebene änderte die Kommission
jedoch ihre Meinung: Der Ständerat hat im Dezember beschlossen, die
Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung zu
akzeptieren. Auch in Schwyz wird nach dem Proporzsystem gewählt und
das vorgeschriebene Quorum von 10 Prozent für ein Mandat wird in
vielen Gemeinden überschritten.
Sollte auch der Nationalrat im März dem Schwyzer Wahlsystem
zustimmen, kündigte die Kommission an, für die zweite Lesung eine
Verfassungsbestimmung vorzulegen, die analog der Formulierung im
Kanton Schwyz ein Wahlverfahren gemäss Pukelsheim für den Kanton Zug
ausschliesst, wie Kommissionspräsident Heini Schmid sagte.