Der Handlungsbedarf sei nach einem Urteil des Bundesgerichts unbestritten, sagte Martin Mahler (FDP), Präsident der vorberatenden Kommission. Ansonsten verfüge die Obwalden Tourismus AG, die den Tourismus im Sarneraatal vermarktet, nicht mehr über die nötigen Mittel.
Das Bundesgericht hatte im Februar in einem Urteil das Obwaldner Gesetz von 2012 zur Erhebung der Tourismusabgabe für ungültig erklärt. Obwalden hatte einheimische Zweitwohnungsbesitzer von der Abgabe verschont.
Das Gericht gab zwei auswärtigen Hausbesitzern Recht, die gegen die Diskriminierung geklagt hatten. Das Gericht verlangte, dass einheimische und auswärtige Ferienhausbesitzer künftig gleich behandelt werden.
Die bisherige Tourismusabgabe wird gesenkt
Das Parlament beugte sich dem Willen des Bundesgerichts und sprach sich ohne grössere Diskussion für eine Ausweitung der Abgabepflicht auch auf einheimische Ferienhausbesitzer aus.
Weil nun mehr Leute eine Tourismusabgabe zahlen, werden die bisherigen Ansätze gesenkt. Die Abgabe bei Parahotelleriebetrieben und Zweitwohnungen sinkt von 200 auf 180 Franken pro Zimmer. An der Berechnung der Abgabe nach Anzahl Zimmer wird grundsätzlich festgehalten.
Die Regierung will die Änderungen bereits auf Anfang 2017 umsetzen. Dies, weil nach dem Bundesgerichtsentscheid im laufenden Jahr Einnahmen von rund 250'000 Franken wegfallen. Zudem wurde den Einwohnergemeinden rund 50'000 Franken zu viel zugesichert.