Der Rechtsstreit beschäftigte die Gerichte fast 13 Jahre lang. Ein Bauer in der Gemeinde Risch wollte auf seinem Grundstück Wohnungen bauen. Laut dem kantonalen Zonenplan wäre dies zulässig. Der Zonenplan ist jedoch veraltet und entspricht nicht mehr der gängigen Rechtssprechung.
Alle Beteiligten haben sich nun auf einen Kompromiss geeinigt: Der Bauer darf Wohnraum erstellen. Jedoch viel weniger, als er ursprünglich wollte. Nun müssen der Kanton Zug und die Gemeinde Risch den Zonenplan überarbeiten. Danach kann der Grundstückbesitzer ein neues Baugesuch einreichen.