Zwei, drei Leute hätten auf die Inserate und den Aufruf im Amtsblatt reagiert, sagt Gemeindepräsident Karl Huser. Nun wird nachgeforscht, wer von diesen Personen als Erbe der 1'000 Gulden oder 70'000 Franken in Frage kommen könnte. Eine der Auflagen, die Karl Gisler in seinem Testament festhält, lautet: Die erbberechtigte Person müsse in Armut leben.
Karl Gisler ist 1842 als Chorherr gestorben. Sein Vermögen hat er den Nachkommen seines Bruders Martin Gisler vermacht. Von den Erben fehlte jedoch bis heute jede Spur.
Seelisberg, die Heimatgemeinde von Karl Gisler will die Erbschaftsgeschichte nun endlich abschliessen. Sollte sich kein Erbe finden, fällt das Geld der Pfarreigemeinde Seelisberg zu.