Die Initiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» wurde im Januar 2013 eingereicht. Sie verlangt die Entlastung der Gemeinden. Die Pflegekosten, welche weder von den Patienen noch von den Krankenkassen bezahlt werden, sollen zur Hälfte von Kanton und Gemeinden übernommen werden. Heute müssen die Gemeinden die Restfinanzierung alleine tragen.
Ist eine Gesetzesinitiative zustande gekommen, muss der Regierungsrat innerhalb eines Jahres dem Kantonsrat eine Botschaft vorlegen. Das Parlament verlängerte diese Frist bis Ende März 2015. Sie wollte zudem, dass die Regierung einen Gegenvorschlag ausarbeitet. Dieser ist in der Vernehmlassung durchgefallen. Die Regierung wollte deshalb eine weitere Verlängerung.
Die Parlamentskomission lehnt diese jedoch ab. Den Initanten stehe das Recht zu, dass ihre Initiative innert nützlicher Frist zur Abstimmung komme.