Mit einer Motion aus den Reihen der Luzerner FDP-Kantonsräte soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Internetfahndung ohne Bedenken zu ermöglichen.
Die Motion verlangt, dass zum Beispiel «Hooligans, Schlägerbanden oder Kravall-Demonstranten», welche nicht auf Anhieb identifiziert werden können, per Internet gesucht werden dürfen.
Dieser sogenannte «Internetpranger» soll zum Einsatz kommen, wenn alle anderen polizeilichen Mittel ausgeschöpft worden sind. Im Kanton Luzern gebe es zwar schon ein Gesetz, es sei aber zu wenig klar formuliert, so die Begründung der FDP-Kantonsräte.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung. «Die gesetzlichen Grundlagen genügen. Wir hatten bisher keine rechtlichen Probleme bei der Internetfahndung» sagte Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Kanton Luzern wendet diese Fahndungsmethode seit 2007 an.