Das Inventar der schützenswerten Denkmäler sei von «zentraler Bedeutung für die Rechtssicherheit» der Grundeigentümer schreibt die Zuger Regierung in ihrem Bericht. Um diese Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll das Inventar regelmässig aktualisiert und dies im Gesetz festgeschrieben werden.
Historische Bauten für spätere Generationen erhalten
Ablehnend steht hingegen die Regierung der Forderung aus dem Zuger Parlament gegenüber, dass die Unterschutzstellung eines Objekts gegen den Willen der Eigentümer nicht mehr möglich sein soll. Das öffentliche Interesse könne nicht von der Zustimmung «einzelner Betroffener abhängen».
Der Regierungsrat will dafür die Möglichkeit prüfen, ob neu ein verwaltungsrechtlicher Vertrag im Gesetz verankert werden soll. So könnten die betroffenen Eigentümer ihre Anliegen von Beginn an einbringen. Diese Vorschäge der Zuger Regierung sind nun die Grundlage für die Diskussion im Zuger Kantonsrat.