Das ursprüngliche Sanierungsprojekt war 2010 von knapp 19 Millionen Franken ausgegangen. Diese Planung war aus finanziellen Gründen gestoppt und dann vom Kantonsparlament abgebrochen worden. Gefordert wurde statt einer Sanierung ein Abriss des Gebäudes und ein grösserer Neubau, in dem auch das Kantonsgericht zu integrieren sei.
Die Stadt und Denkmalpfleger wehrten sich gegen diese Abrisspläne. 2014 hiessen die Stimmberechtigten der Stadt eine Initiative gut, die den Abriss des Gebäudes verunmöglichte. 2015 wurde der Bau von Otto Dreyer im «Vögeligärtli» unter Denkmalschutz gestellt.
Die dringliche Sanierung sei mit unmöglichen Ideen verzögert worden, resümierte Katharina Meile (Grüne) die jüngste ZHB-Geschichte. Diese ganze Diskussion habe nichts gebracht ausser Mehrkosten, sagte Marcel Budmiger (SP).
Josef Wyss (CVP) und Herbert Widmer (FDP) waren sich einig, dass die ZHB nicht im jetzigen schlechten Zustand belassen werden könne, sondern saniert werden müsse.
Widerstand von der SVP
Nicht mit den Sanierungsplänen abfinden konnte sich die SVP. Daniel Keller (SVP) sagte, im Falle der ZHB gelte der Grundsatz «wer zahlt befiehlt» offenbar nicht. Die Stadt wolle eine aufwendige Sanierung, weigere sich aber, daran zu zahlen. Die Stadt müsse mindestens 10 Prozent der Sanierungskosten tragen, forderte Keller.
Regierungsrat Marcel Schwerzmann verteidigte das Bauprojekt und warnte vor einer Rückweisung. Es sei keine Zeit mehr, um eine weitere Schlaufe zu drehen. Es gelte, das Projekt nun zu einem guten Ende zu bringen. Der Kredit wurde mit 67 zu 37 Stimmen genehmigt.