Das Bundesgericht befahl Nidwalden, die nächsten Wahlen 2014 nicht mehr nach dem bislang angewandten Proporzsystem durchzuführen, weil dieses gegen die Verfassung verstosse. Der Landrat beschloss darauf die Einführung des Proporzsystems doppelter Pukelsheim.
Dagegen erhoben zwei Gruppierungen das konstruktive Referendum. Die SVP schlägt in ihrem Gegenvorschlag vor, die Proporzwahlen in Wahlkreisverbänden durchzuführen. Die Junge CVP will vom Proporzwahlrecht zum Majorz wechseln.
Beschwerde beim Verfassungsgericht
Obwohl Zweifel bestanden, ob der von der Jungen CVP vorgeschlagene Majorz verfassungsmässig sei, entschied der Landrat, auch diesen Gegenvorschlag den Stimmberechtigten vorzulegen. Zwei Landräte erhoben dagegen Verfassungsgerichtsbeschwerde.
Die ursprünglich für März 2013 vorgesehene Volksabstimmung kann deshalb nicht durchgeführt werden. Je nachdem, wie schnell das juristische Verfahren abläuft, könnte es für den Kanton schwierig werden, rechtzeitig ein neues Wahlverfahren einzuführen. Die Junge CVP teilte am Montag mit, sie halte dennoch an ihrem Gegenvorschlag fest.