Als ausserordentliche Lage gilt laut Konzept, wenn dem Kanton pro Tag mehr als 80 bis 100 Personen, pro Woche 200 bis 250 Personen oder innerhalb der letzten 30 Tage über 500 Personen zugewiesen werden. Diese Werte seien aber nur als Richtlinie zu verstehen. Den definitiven Entscheid, wann eine ausserordentliche Notlage vorliegt, fällt die Regierung.
Bei Bedarf soll ein Sonderstab das Gesundheits- und Sozialdepartement unterstützen. Partnerorganisationen wie der Zivilschutz können verpflichtet werden, ihre Mittel dem Kanton zur Verfügung zu stellen. Zudem wird eine Task Force Asyl eingesetzt. Sie beurteilt regelmässig die Lage.
Im Kanton Luzern sind zur Zeit 1600 Asylsuchende untergebracht. So viele, wie seit dem Kosovokrieg 1999 nicht mehr. Dem Kanton werden täglich bis zu 20 Asylsuchende neu zugewiesen.