Der überarbeitete Richtplan gibt den Gemeinden vor, wie sie sich entwickeln und mit ihrem Boden umgehen sollen. Das erwartete Wachstum soll zu 75 Prozent in den Zentren, den Hauptentwicklungs-Achsen und der Agglomeration Luzern passieren.
Um diese Entwicklung zu steuern, teilt der Regierungsrat die Gemeinden in acht verschiedene Kategorien ein. Für sie legt der Richtplan verschiedene Werte fest, wie gross Neueinzonungen von Bauland ausfallen dürfen.
Innerhalb der Bauzonen soll verdichtet gebaut werden. Entsprechende Vorgaben müssen die Gemeinden bei ihren Planungen berücksichtigen.
Gemeinden jetzt einverstanden
Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), der den ersten Entwurf der Richtplanrevision abgelehnt hatte, steht nun hinter dem Vorhaben. Der Kanton gestehe den Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu als im ersten Entwurf, schreibt der VLG. Allerdings würden die erhöhten Anforderungen auch wieder zu Kosten führen.
Die Regierung möchte, dass der neue Richtplan im September vom Kantonsrat behandelt wird, so dass der Bundesrat ihn in einem Jahr genehmigen kann. Solange dies nicht passiert ist, dürften die Bauzonen im Kanton Luzern insgesamt nicht grösser werden.