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Zentralschweiz Kanton Schwyz soll KESB-Kosten nicht von Gemeinden übernehmen

Auch in Zukunft soll in Schwyz der Kanton für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig sein. Und die Gemeinden sollen die angeordneten Massnahmen zahlen. Dieser Meinung ist der Schwyzer Regierungsrat.

Die Schwyzer Kantonsregierung lehnt ein Postulat der CVP ab. Die CVP stellte sich in dem Vorstoss auf den Standpunkt: «Wer befiehlt, zahlt.» Behörden müssten für die Folgekosten ihrer Entscheide selbst aufkommen, erklärte die CVP.

Sie forderte, dass im Kanton Schwyz wie in Nidwalden der Kanton statt die Gemeinden die von der KESB angeordneten Massnahmen tragen solle. Zudem sei zu prüfen, ob es nicht besser sei, die KESB bei den Bezirken anzusiedeln.

Der Regierungsrat erinnert daran, dass es das Parlament gewesen sei, das als Träger der KESB den Kanton und nicht die Bezirke bezeichnet habe. Es sei schon bei der Debatte im Kantonsrat offen geblieben, weshalb zwei oder drei KESB auf Bezirksebene näher bei den Gemeinden und den Bürgern sein sollen als zwei dezentrale KESB des Kantons.

Schwierige Finanzlage des Kantons

Die Regierung relativiert zudem das von der CVP angeführte Motto «Wer befiehlt, zahlt». Sie weist darauf hin, dass die KESB gesetzlich dazu verpflichtet sei, die gebotene Massnahme zu beschliessen. Es dürfe nicht sein, dass aus finanziellen Gründen eine nötige Massnahme erst verspätet oder gar nicht in die Wege geleitet werde. Könne die von der Massnahme betroffene Person nicht für diese aufkommen, müsse der Staat die Kosten dafür bezahlen, schreibt der Schwyzer Regierungsrat.

Ein Systemwechsel mit einer Kostenverlagerung von den Gemeinden zum Kanton wäre ein grosser Eingriff in die Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Gemeinden und Kanton, schreibt der Regierungsrat ausserdem. Angesichts der schwierigen Finanzlage sei er grundsätzlich gegen grössere Kostenverschiebungen zu Lasten des Kantons.

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