Die Nationalratskommission ist nicht einverstanden mit dem Wahlverfahren. Sie sprach sich mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, die Bestimmung für bundesrechtswidrig zu erklären, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Schwyzer SP-Nationalrat Andy Tschümperlin zeigte sich zufrieden aber nicht überrascht. «Die Kommission konnte gar nicht anders entscheiden», sagte er.
Die Bundesverfassung verlange, dass bei Wahlen die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht habe, begründet die Kommission ihren Entscheid. Die Schwyzer Kantonsverfassung verletze diesen Grundsatz.
Die Verfassung des Kantons Schwyz sieht vor, dass der Kantonsrat nach dem Proporzwahlverfahren gewählt wird. Weil jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis bildet und kleine Gemeinden nur Anspruch auf einen Sitz haben, wird in diesen aber faktisch im Majorz gewählt.
Nicht jede Wählerstimme gleich viel Wert
Das System hat zur Folge, dass kleinere Parteien in einem grossen Teil des Kantons keine oder nur geringe Chancen haben, einen Sitz zu gewinnen. Weil die Bevölkerungszahl der Wahlkreise sehr unterschiedlich ist, hat zudem nicht jede Wählerstimme ein ähnliches Gewicht. In der Gemeinde Riemenstalden wiegt eine Stimme über 26 mal mehr als in der Gemeinde Unteriberg.
Die Nationalratskommission weist darauf hin, dass das Bundesgericht Entscheide über künftige Wahlen annullieren könnte, sollte der Kanton Schwyz seine Verfassung nicht anpassen.