Der Vernehmlassungsentwurf beinhalte die Absicht, das System der Prämienverbilligung zu optimieren, indem die Selbstverantwortung gestärkt werde, teilte die Schwyzer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Neu sollen statt 100 Prozent nur noch 90 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämien als Richtprämien berücksichtigt werden. Maximal aber soll immer höchstens die tatsächlich geschuldete Prämie verbilligt werden.
Weiter sollen die zulässigen Steuerabzüge für die private Vorsorge im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a beim Reineinkommen aufgerechnet werden.
Trotz dieser neuen Bestimmung werden laut Berechnungen im Kanton Schwyz rund 21,3 Prozent der Einwohner in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Die Gesamtaufwendungen werden im Vergleich zur Hochrechnung 2017 rund 8,4 Millionen Franken tiefer ausfallen.