Der CVP-Vorstoss wurde vor allem von den Bürgerlichen unterstützt und fiel mit 53 zu 16 Stimmen deutlich aus. Der Regierungsrat hatte sich schon zuvor für die Initiative ausgesprochen. Die Standesinitiative fordert, dass die Bundesverfassung so geändert wird, dass die Kantone in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts frei sind.
Reaktion auf Bundesgerichtsentscheid
Dieser Vorstoss ist eine Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2010, welches das Zuger Kantonsrats-Wahlverfahren als verfassungswidrig eingestuft hatte. Zug musste deshalb sein System ändern. Im September 2013 wurde ein neues Wahlrecht, der sogenannte «Doppelte Pukelsheim» eingeführt. Die unfreiwillige Änderung wurde an der Urne mit einem Ja-Anteil von 80 Prozent abgesegnet.
Der Regierungsrat betont, dass er das Ergebnis der Abstimmung akzeptiere. Es gehe aber darum, in Bern ein Zeichen zu setzen. Die Rechtssprechung dürfe die Eigenständigkeit der Kantone nicht immer mehr beschneiden.