Ende der 90er-Jahre stellte der Bund die Kantone vor die Wahl: Gemeinnützige Arbeit oder elektronische Fussfesseln. Sieben Kantone führten damals bei kleineren Delikten die elektronischen Fussfesseln ein, darunter auch der Kanton Waadt.
Frühestens in drei Jahren in Luzern
Momentan sind die verschiedenen Möglichkeiten beim Strafvollzug ein Thema in der Rechtskommission des Nationalrats . Dort werden auch die elektronischen Fussfesseln diskutiert. «Eine Änderung im sogenannten Sanktionengeschäft wird frühestens im Jahr 2016 eingeführt», sagt Vinzenz Blaser, Departementssekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern. Fussfesseln werden also frühestens in vier Jahren allenfalls auch in Luzern zum Thema.
«Subito ins Gefängnis»
Als erster Zentralschweizer Kanton führt Zug die elektronische Fussfessel ein. Allerdings nur bei kleineren Delikten, etwa bei Jugendstrafen, betont Toni Amrein, Leiter des Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug: «Dieses Modell wird in der U-Haft oder in der Sicherheitshaft angewendet. Es gibt entsprechende Abmachungen mit der verurteilten Person. Sie muss sich an die Regeln halten, ansonsten wandert sie subito im Gefängnis.»
Zug bespricht sich in den nächsten Tagen mit den zuständigen Gerichten und führt die elektronischen Fussfesseln dann ein.